Ab Januar 2025 ändert sich einiges in der Rechnungsstellung – die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B-Transaktionen sorgt bei vielen Unternehmern für Unsicherheiten. In diesem Beitrag räumen wir mit fünf häufigen Missverständnissen auf und zeigen, was wirklich auf Sie zukommt.
1. Irrtum: E-Rechnung bedeutet, dass ich ein PDF verschicke
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass E-Rechnung einfach bedeutet, eine PDF-Rechnung per E-Mail zu versenden. Tatsächlich geht es aber um strukturierte Rechnungsformate wie die XRechnung oder ZUGFeRD. Diese Formate enthalten maschinenlesbare Daten, die den Austausch und die Verarbeitung von Rechnungen erleichtern.
2. Irrtum: E-Rechnungen betreffen auch B2C-Kunden
Viele Unternehmer glauben, dass sie ab 2025 auch an Privatkunden (B2C) nur noch E-Rechnungen schicken dürfen. Das ist falsch. Die Regelung betrifft ausschließlich B2B-Geschäfte. Wer an Endverbraucher verkauft, kann weiterhin Rechnungen in der gewohnten Form (z.B. PDF oder Papier) versenden.
3. Irrtum: Kleinunternehmen sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen
Oft hört man, dass Kleinunternehmen von der Umstellung ausgenommen sind. Doch das stimmt nur bedingt. Ab Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen beginnt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro erst ab 2027.
4. Irrtum: Im Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden
Was tatsächlich ab Januar 2025 in Kraft tritt, ist die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Dies ist einfacher, als viele glauben – oft reicht es, eine geeignete E-Mail-Adresse einzurichten und sicherzustellen, dass die Rechnungen in den geforderten Formaten empfangen werden können.
5. Irrtum: Umstellung auf E-Rechnung bedeutet eine teure Software-Neuanschaffung
Viele Unternehmer befürchten, dass sie ihre gesamte Buchhaltungssoftware erneuern müssen, um E-Rechnungen verarbeiten zu können. Die gute Nachricht: Viele gängige Softwarelösungen wie LexOffice oder andere Programme bieten bereits die Funktionalitäten, um E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen. Es ist also in den meisten Fällen keine komplette Umstellung notwendig.
Fazit: Die Einführung der E-Rechnung ab 2025 erfordert Anpassungen, ist aber nicht so kompliziert, wie viele vermuten. Mit den richtigen Informationen und der passenden Software sind Unternehmer gut gerüstet, um die Umstellung zu meistern.
Comments